Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese Bedingungen sind auf sämtliche Aufträge an die Schreinerei Caruso GmbH anwendbar, es sei denn, sie werden ausdrücklich wegbedungen oder anderslautend festgehalten. 
Erweist sich eine der nachfolgenden Bestimmungen als ganz oder teilweise ungültig, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt entweder durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung, resp. Annahme einer allfälligen Offerte durch den Kunden zustande oder durch die Annahme einer Bestellung durch die Schreinerei Caruso GmbH.
Allfällige durch den Kunden geäusserte Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn diese von der Schreinerei Caruso GmbH schriftlich akzeptiert oder bestätigt wurden. 
Die Schreinerei Caruso GmbH verpflichtet sich und durch sie beauftragte Dritte, die Arbeiten fachgerecht und sorgfältig auszuführen.

Preise / Zahlungskonditionen

Der vereinbarte Preis ist jeweils ohne Abzüge oder Rückbehalte innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Unterechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Mahnung aufgrund des Zahlungsverzuges. Die Rechnungsprüfung und Administrierung des Kunden verlängern die Zahlfrist nicht. 
Allfällige Teil- oder Akontozahlungen werden jeweils im Voraus vereinbart. 
Die Rechnung ist umgehend nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten sind der Schreinerei Caruso GmbH unverzüglich, jedoch spätestens innert 5 Tagen ab Erhalt der Rechnung anzuzeigen. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsfrist. 
Hält der Kunde die Zahlungsfrist nicht ein, kann die Schreinerei Caruso GmbH ab Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins in Höhe von 5% einfordern.

Eigentumsvorbehalt

Bewegliche Auftragsarbeiten, welche mit dem Bauwerk nicht fest verbunden sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schreinerei Caruso GmbH. Die Eintragung des Eigentumsvorbehalts (Bauhandwerkerpfandrecht) gemäss ZGB Art. 837 ff. bleibt vorbehalten. 

Gewährleistung / Haftung

​​​​​​​Eine Gewährleistung durch die Schreinerei Caruso GmbH entfällt, soweit bauseits zur Verfügung gestelltes Material verwendet wurde oder ein Teil des Auftrages durch den Kunden selbst oder einen Dritten ausgeführt wurde.